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   OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1992 - 4 M 15/92   

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https://dejure.org/1992,7977
OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1992 - 4 M 15/92 (https://dejure.org/1992,7977)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.1992 - 4 M 15/92 (https://dejure.org/1992,7977)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92 (https://dejure.org/1992,7977)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Obdachlosigkeit; Gefahrenabwehr; Daseinsvorsorge; Unterkunft

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 11/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1992 - 4 M 15/92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Neustadt, 03.06.2014 - 5 L 469/14

    Beschaffenheit einer menschenwürdigen Unterkunft für eine obdachlose Familie

    Die Notwendigkeit der Unterbringung anderer Obdachloser ist in der Rechtsprechung als sachlicher Grund anerkannt (HessVGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2012 - 4 O 40/11
    Die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft ist von vornherein vorübergehender Natur (Beschl. des Senats v. 24.02.1992 - 4 M 15/92 -, SchlHA 1993, 96).

    Zur Gefahrenabwehr reicht es aus, wenn ihm eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, in der er leben kann, ohne dass er in seiner Menschenwürde beeinträchtigt wird (Beschl. des Senats v. 24.02.1992 - a.a.O. -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 4 MB 51/21

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Überlassung von Kellerräumen einer

    Im Vordergrund steht immer die Beschaffung ausreichenden Wohnraums, in erster Linie durch den Betroffenen selbst, in zweiter Linie gegebenenfalls mit Hilfe der Behörden im Rahmen der Daseinsvorsorge (std. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 24.02.1992 - 4 M 15/92 -, juris Rn. 4, Beschl. v. 03.09.1993 - 4 M 85/93 - und v. 02.11.2020 - 4 MB 39/20 - n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 1 S 45.15

    Vorerst keine Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule auf Grund von

    Soweit der Antragsgegner auf die Rechtsprechung zur "Umsetzung von Obdachlosen" verweist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Juni 1991, a.a.O., und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - OVG 6 S 46.89 -, NVwZ 1989, 989; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris, und Beschluss vom 5. September 2013 - 7 B 5845/13 -, juris) und geltend macht, bei der vorliegend streitgegenständlichen "Räumungsanordnung", der ein sachlicher Grund zugrunde gelegen habe, handele es sich um einen solchen Fall, verhilft auch dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 11 U 111/18

    Polizeirechtlicher Entschädigungsanspruch gem. § 222 LVwG SH bei nur mittelbar

    Dass die Polizei auch zur Strafverfolgung tätig wurde, weil sie während des Einsatzes erfahren hatte, dass der Wagen gestohlen war, ist ohne Belang, denn es ist ausreichend, dass die Maßnahme auch zur Gefahrenabwehr dient (Foerster/Friedersen/Rohde, LVwG-Kommentar, 33. Nachlieferung, Nov. 2018, § 220 Ziff. 2 unter Hinweis auf OVG Schleswig Beschl. v. 24.02.1992, Az 4 M 15/92).
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